Aufwendungen für tiefenpsychologisch fundierte psychotherapeutische Leistungen sind beihilfefähig. In der Regel erstattet die Beihilfe 50 Sitzungen, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Therapie auch verlängert werden.
Aufwendungen für tiefenpsychologisch fundierte psychotherapeutische Leistungen sind beihilfefähig. In der Regel erstattet die Beihilfe 50 Sitzungen, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Therapie auch verlängert werden.