Ich weise Sie, geehrte(r) PatientIn und KlientIn,
aus rechtlichen Gründen darauf hin, die heilpraktische Psychotherapie nicht in meiner beruflichen Qualifikation als approbierte psychologische Psychotherapeutin auszuüben, sondern in der Eigenschaft als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Meine heilpraktische Tätigkeit unterliegt nicht den gesetzlichen Regelungen und berufsrechtlichen Standards des Psychotherapeutengesetzes, die für approbierte Ärzte/ Psychologen gelten (schulmedizinische Anerkennung der Methoden etc.). Für die heilpraktische psychotherapeutische Tätigkeit gelten die Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes.
Behandlungen mittels ganzheitlich-energetischer Heilweisen dürfen nicht innerhalb einer ärztlichen oder psychologischen Psychotherapie zur Anwendung kommen. Ebenso nicht „ergänzend" im Laufe einer psychodynamischen Psychotherapie bei dem gleichen Therapeuten, was die Eigengesetzlichkeit der psychodynamischen Psychotherapie beeinträchtigt würde.
Holistisch-energetische Behandlungen können organmedizinische Therapien ergänzen. Notwendige organmedizinische oder psychiatrische Behandlungen werden durch sie selbstverständlich nicht ersetzt (z.B. Operationen, medikamentöse Behandlung).