Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie. Es gibt einige Tarife welche nur Basisleistungen vorsehen, gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen oder nur durch einen ärztlichen Behandler gestattet. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich, dies kann von 20 Sitzungen pro Kalenderjahr bis zu einer unbegrenzten Sitzungsanzahl variieren. Unterschiedlich geregelt ist auch ob und in welcher Form ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt wird. Manche Kassen haben dafür ihre eigenen Formblätter, die Sie anfordern müssen, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten. Ich unterstütze Sie beim Ausfüllen notwendiger Formulare und erstelle zeitnah notwendige Antragsgutachten. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie. Die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung)
Aufwendungen für tiefenpsychologisch fundierte psychotherapeutische Leistungen sind beihilfefähig. In der Regel erstattet die Beihilfe 4 probatorische Stunden und 20 Therapiesitzungen, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Therapie auch verlängert werden.
Die Kostenübernahme bei Soldaten, Polizisten, durch Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen
In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie für Soldaten und Polizisten vom Bund übernommen, oder wenn die Beschwerden durch einen (Arbeits-) Unfall verursacht sind durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung.
Mein Angebot für Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Konsiliarische Abklärung vor Beginn der Psychotherapie
Vor Beginn einer Psychotherapie erfolgt ein Konsiliarbericht durch einen Arzt, womit der Arzt bestätigt, dass Ihre Symptome psychisch und weitgehend nicht körperlich bedingt sind. Auch die Frage einer ggf. notwenigen ärztlichen Mitbehandlung (medikamentös o.a.) soll damit geklärt werden. Dies erfolgt durch ein Überweisungsformular, welches Sie von mir erhalten können. Wenn Ihr Hausarzt Sie gut kennt, reicht oft seine Unterschrift ohne erneute Untersuchung.