Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie. Es gibt einige Tarife welche nur Basisleistungen vorsehen, gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen oder nur durch einen ärztlichen Behandler gestattet. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich, dies kann von 20 Sitzungen pro Kalenderjahr bis zu einer unbegrenzten Sitzungsanzahl variieren. Unterschiedlich geregelt ist auch ob und in welcher Form ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt wird. Manche Kassen haben dafür ihre eigenen Formblätter, die Sie anfordern müssen, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten. Ich unterstütze Sie beim Ausfüllen notwendiger Formulare und erstelle zeitnah notwendige Antragsgutachten. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie. Die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.